- e-Mobility Deutschland warnt vor 2-jährigen Verzögerungen durch regionale Punktemodelle der Verteilnetzbetreiber und stellt konkrete Gesetzesalternativen vor.
- 3 Kernforderungen: Ein 2-MVA-Schwellenwert für schnelle Netzanschlüsse, zweimonatliche Vergaberhythmen und ein praxistaugliches Stufenmodell.
- e-Mobility Deutschland schlägt einen „Runden Tisch Netzanschluss“ unter Moderation der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) vor.
BERLIN, 29. September 2026 – Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Netzanschlusspaket (§ 17a ff. EnWG-E) schlägt der e-Mobility Deutschland e.V. Alarm:
Immer mehr Verteilnetzbetreiber (VNB) ersetzen das bewährte Prioritätsprinzip („Windhund-Verfahren“) durch komplexe, regionale Punkteverfahren. Diese verlangen von Betreibern häufig schon für eine bloße Netzzusage finale Baugenehmigungen oder bestellte Transformatoren – Schritte, die ohne gesicherte Netzkapazität betriebswirtschaftlich kaum darstellbar sind. Die Folge sind künstliche Wartezeiten von bis zu zwei Jahren pro Standort, die den Fristablauf von Fördergeldern provozieren und die Erfüllung der europäischen AFIR-Ausbauziele gefährden.
Linda Boll, Vorstandsvorsitzende e-Mobility Deutschland e.V.:
„Wenn Betreiber für eine einfache Netzzusage bereits Baugenehmigungen oder Hardware-Kaufverträge vorlegen müssen, kehrt das die logischen Bauabläufe um. Wir brauchen im Netzanschlusspaket bundesweit einheitliche, verlässliche Standards statt eines bürokratischen Flickenteppichs.“
Alexander Junge, stellv. Vorstandsvorsitzender e-Mobility Deutschland e.V.:
„Es droht eine massive wirtschaftliche Blockade. Ein Schnellladestandort erfordert Investitionen in Millionenhöhe und Pachtverträge über Jahrzehnte. Wenn Projekte durch starre Stichtage um Jahre verzögert oder durch unkalkulierbare Drosselungsvorbehalte beschnitten werden, fehlt ihnen jegliche Bankfähigkeit. Unter den aktuell skizzierten Umständen können Ladeparks schlichtweg nicht mehr profitabel errichtet und betrieben werden.“
Die drei zentralen Lösungsansätze des Verbands:
- Daseinsvorsorge & 2-MVA-Schwellenwert: Öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur muss als Teil der Daseinsvorsorge anerkannt werden. Bis zu einem Schwellenwert von mindestens 2 MVA (sowie höheren Werten für Lkw-Ladevorgänge/MCS) muss die Kapazitätsvergabe weiterhin im unbürokratischen Prioritätsprinzip erfolgen.
- Vergabefrequenz & Fristen: Einführung verbindlicher Vergabedurchläufe alle zwei Monate sowie gesetzlicher Rückmeldefristen für VNB von maximal 6 bis 8
Wochen. - Zweistufiges Reifegradmodell: Erstreservierung auf Basis von Flächensicherung (Eigentümervollmacht) und Vorplanung mit 12 bis 18 Monaten Reservierungsdauer; finale Nachweise (Bauantrag, Hardware etc.) folgen erst nach der Zuteilung. Um praxistaugliche Regelungen im Schulterschluss zwischen Energie- und Ladebranche zu erzielen, fordert der Verband die Einberufung eines „Runden Tisches Netzanschluss“ unter neutraler Moderation der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL).
Um praxistaugliche Regelungen im Schulterschluss zwischen Energie- und Ladebranche zu erzielen, fordert der Verband die Einberufung eines „Runden Tisches Netzanschluss“ unter neutraler Moderation der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL).
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Über e-Mobility Deutschland e.V.
e-Mobility Deutschland e.V. ist die Stimme des Ökosystems Elektromobilität in
Deutschland. Der Verband bündelt Unternehmen der Elektromobilitätsbranche mit
einem gemeinsamen Fokus auf den Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden
Ladeangebotes. Gemeinsam mit seinen Mitgliedern begleitet der Verband den
Mobilitätswandel proaktiv und konstruktiv. Er setzt sich für fairen Wettbewerb sowie
regulatorische Rahmenbedingungen ein, die Investitionen absichern und den
Ansprüchen der Verbraucher in Deutschland gerecht werden.